Psychotherapie wird gemäß dem österr. Bundesgesetz wie folgt definiert:
Die Ausübung der Psychotherapie … ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch
bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden … mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und
Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Während Beratung die Unterstützung … meint, geht es in der Psychotherapie um …
Wer bei akuten oder chronischen seelischen Problemen oder Erkrankungen eine stabile oder tiefer gehende Veränderung anstrebt, ist mit einer Psychotherapie gut beraten. Psychotherapie versucht
Veränderungen durch die Weiterentwicklung der gesamten Persönlichkeit hervorzubringen, was bei Patienten/innen, die zum Teil nach langem Leiden und/oder mit einer schwereren Störung kommen, längere
Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weiterführende und vertiefende Informationen dazu erhalten Sie beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP):
http://www.psychotherapie.at/ueber_psychotherapie